9.03.2009

Ressourcen für den Gemeinsamen Unterricht. Ein Modellvorschlag zur kostenneutralen Umsetzung gemeinsamer Unterrichtung und Erziehung im ganzen Land Berlin

gemeinsames Papier von Prof.Dr.Ulf Preuss-Lausitz und Frank J. Müller, verabschiedet im AK GEM im Februar 2009

Vorbemerkung

Nach der innerstaatlichen Gesetzeskraft der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem darin enthaltenen Art. 24, der die „full inclusion" der Schüler/innen mit Behinderungen innerhalb der allgemeinen Schulen verlangt, und angesichts des im Berliner Schulgesetz (§ 4 Abs. 3) formulierten Vorrangs des gemeinsamen Unterrichts (GU) wird im Folgenden geprüft, ob mit den gegenwärtigen personellen Ressourcen des Landes Berlin im Bereich der sonderpädagogischen Förderung eine flächendeckende, also landesweite Umsetzung des GU unter Verzicht auf die Sonderschulen im Bereich Lernen, emotionale und soziale Entwicklung[2] und Sprache finanziell möglich ist. Über die weiteren finanziellen Konsequenzen insbesondere für die (bezirklichen) Schulträger im Bereich der kostenintensiven Schülerbeförderung (die bei wohnortnaher Unterrichtung erheblich geringer ist) und der Einsparungen im Vorhalten getrennter Sonderschulen und über die Folgen demografischer Entwicklungen in einzelnen Bezirken wird in diesem Vorschlag nicht Bezug genommen. Diese Aspekte sind jedoch außerordentlich bedeutsam.

Bei der geplanten neuen Schulstruktur in Berlin und bei der Umsetzung des Investitionsprogramms im Bereich der Schulen ist darauf zu achten, dass alle neuen integrativen Sekundarschulen Raumbedarf für den Bereich der individuellen, auch sonderpädagogischen Förderung haben. Zugleich ist zu prüfen, ob modernisierte Sonderschulgebäude für integrative Sekundarschulen geeignet sind.

Die Analyse kommt zum Ergebnis, dass mit den gegenwärtigen personellen Ressourcen eine landesweite Umsteuerung in Richtung gemeinsamen Unterrichts möglich ist. Es gibt nach dieser Analyse keine finanziellen Gründe für die sonderpädagogische Förderung an Sonderschulen festzuhalten.

Pädagogische, lerntheoretische und sozialpolitische Gründe sprechen ohnehin für gemeinsamen Unterricht (vgl. u.a. Bless 1995, Hildeschmidt/Sander 1996, Wocken 2007).

Im Folgenden wird ein Überblick über die personelle Ausstattung der verschiedenen Sonderschulen in Berlin[3] vorgenommen, um unter Einbeziehung der vorhandenen und seit 2004 „gedeckelten" Stellen für den GU eine Gesamtrechnung vorzulegen. Die Daten für die Sonderschulen beruhen auf offiziellen Angaben aus der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Wie ein Teil der VZE (Vollzeiteinheiten à 27h) im GU, nämlich die Dispositionsstunden, in den Bezirken eingesetzt werden, ist nicht ermittelbar Mit diesen Mitteln können sog. temporäre Lerngruppen eingerichtet werden, die der AK Gem seit langem kritisiert, weil sie nichts anderes als Sonderklassen für Lernschwache darstellen.

Die Mittel dafür werden aus unserer Sicht unzulässigerweise aus dem Stellenpool für den gemeinsamen Unterricht entnommen.

Die Darstellung ist in zwei Abschnitte geteilt. Im ersten Teil (A) erfolgt eine Analyse der gegenwärtigen personellen Ausstattung der Berliner Sonderschulen auf Grundlage der vorhandenen Daten. Im zweiten Teil (B) wird aufgezeigt, was mit diesen personellen Mitteln und den jetzigen Stellen im GU in Hinblick auf den Gemeinsamen Unterricht möglich wäre.

Grundlage des Modells ist ein Vorschlag, der von Klemm/Preuss-Lausitz für die Stadtgemeinde Bremen (Klemm/Preuss-Lausitz 2008) und in Kurzfassung auch in der Berliner Lehrerzeitung 12/2008 vorgelegt wurde (Preuss-Lausitz 2008).

A Gegenwärtige personelle Ausstattung der Berliner Sonderschulen

Zur personellen Situation an den Berliner Sonderschulen liegen folgende Daten vor:

a) die Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden an Sonderschulen (in Vollzeiteinheiten auf Bezirksebene und gem. Förderschwerpunkt) sowie die Zahl der schulbezogenen A/E-Stunden[4] ,

b) Angaben zu weiterem pädagogischen/unterstützenden Personal wie Erzieher/-innen, koord. Erzieher/ -innen, Internatsleiter/innen, Stützpädagogen/ -innen, abgeordneten Erzieher/ -innen, Betreuer/ -innen, abgeordneten Betreuer/-innen, PM, PU[5] sowie Sozialarbeiter/ -innen an Sonderschulen.

Aus der allgemeinen Schulstatistik lässt sich zudem die Zahl der Schüler/ -innen an den einzelnen Sonderschulen und in den Bezirken ablesen.

Informationen über die Verteilung auf unterschiedliche Bildungsgänge an Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung liegen nicht vor. Diese Schulen führen z. T. Klassen in äußerer Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Schulabschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss bzw. der berufsorientierende Abschluss[6] .

Bei den Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen , die teilweise auch Klassen für andere Förderschwerpunkte (Sprache, geistige Entwicklung, Autismus) führen, werden die Personalmittel für diese Sonderklassen getrennt ausgewiesen. Schüler/ -innen sowie Lehrkräfte in Grundschulklassen an Sonderschulen wurden nicht in die Berechnung einbezogen. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (insgesamt 40 im Schj. 2006/07) sind in jedem Bezirk vorhanden.

Zu einigen Kostenstellen in Sonderschulen wurden keine Angaben erhoben. Der Vollständigkeit halber werden sie jedoch erwähnt. Dazu gehören die Betriebskosten für die Schulgebäude und die Beförderungskosten für Schüler/ -innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Verwaltung dieser Kosten obliegt den 12 Bezirksämtern. Die Kosten für Schulhelfer/ -innen , die an Sonderschulen eingesetzt werden, ebenso wie die Kosten für Zivildienststellen/FSJ-Stellen an Sonderschulen werden ebenfalls nicht in die Berechnung aufgenommen. Die Betriebs- und Beförderungskosten sind in einem Berliner Bezirk, im Vergleich mit Landkreisen zweier anderer Bundesländer, vor einigen Jahren exemplarisch detailliert untersucht worden (vgl. Preuss-Lausitz 2000).

Die Analyse der personellen Ausstattung der Sonderschulen wird einerseits auf der Ebene aller Förderschwerpunkte auf Landesebene und andererseits an Hand des Förderschwerpunkts Lernen zusätzlich auf Bezirksebene durchgeführt.

Neben den verfügbaren Vollzeiteinheiten wird jeweils auch eine Schüler/-innen-Lehrkraftrelation mit und ohne Einbeziehung der A/E-Stunden sowie die Zahl der Lehrkräfte und Schüler/-innen pro Klasse ausgewiesen.

Tabelle 1:

Erteilter Unterricht und schulbezogene[7] Anrechnungsstunden an Sonderschulen nach Förderschwerpunkten im Verhältnis zur Zahl der Schüler/-innen und der Klassen (Schj. 2007/08)

Schule mit Förderschwerpunkt

Klassen

Schüler/-innen

Schüler/-innen pro Klasse

erteilte Stunden[8]

Anrechnungsstunden

erteilte Stunden und Anrechnungsstunden

Wochenstunden pro Schüler/-in (ohne Anrech-nungsstunden)

Wochenstunden pro Schüler/-in (mit Anrech-nungsstunden)

Lehrkräfte pro Klasse

1

2

3

4

5

6 (4+5)

7

8

9

n

n

n

in VZE[9]

in h

in VZE

in h

in VZE

in h

in h

in h

n

Lernen

503

5.287

10,5

652,0

17.604,0

74,4

2.008,8

726,4

19.612,8

3,3

3,7

1,4

Emotionale und soziale Entwicklung

44

328

7,5

60,9

1.644,3

7,0

189,0

67,9

1.833,3

5,0

5,6

1,5

Sprache

202

2.182

10,8

214,4

5.788,8

29,9

807,3

244,3

6.596,1

2,7

3,0

1,2

Summe LES

749

7.797

10,4

927,3

25.037,1

111,3

3.005,1

1.038,6

28.042,2

3,2

3,6

1,2

Geistige Entwicklung

278

1.860

6,7

271,7

7.335,9

27,2

734,4

298,9

8.070,3

3,9

4,3

1,1

Hören

52

382

7,3

67,8

1.830,6

10,3

278,1

78,1

2.108,7

4,8

5,5

1,5

Körperliche und
motorische Entwicklung

129

911

7,1

167,7

4.527,9

17,0

459,0

184,8

4.989,6

5,0

5,5

1,4

Sehen

41

295

7,2

54,4

1.468,8

7,9

213,3

62,3

1.682,1

5,0

5,7

1,5

Sonstige[10]

88

790

9,0

119,7

3.231,9

12,6

340,2

132,3

3.572,1

4,1

4,5

1,4

Summe andere

588

4.238

7,2

681,0

18.387,0

75,0

2.025,0

756,0

20.412,0

4,3

4,8

1,2

Gesamtergebnis

1.337

12.035

9,0

1.608,6

43.432,2

186,3

5.030,1

1.795,0

48.465,0

3,6

4,0

1,3

Tabelle 2:

Erteilter Unterricht und schulbezogene Anrechnungsstunden an Sonderschulen "Lernen" nach Bezirken (Schj. 2007/08)

Bezirk

Schulen

Klassen

Schüler/-innen

Schüler/-innen pro Klasse

erteilte Stunden

Anrechnungsstunden

erteilte Stunden und Anrechnungsstunden

Wochenstunden pro Schüler/-in (ohne Anrechnungsstunden)

Wochenstunden pro Schüler/-in (mit Anrechnungsstunden)

Lehrkräfte pro Klasse

1

2

3

4

5

6

7 (5+6)

8

9

10

n

n

n

n

in VZE

in h

in VZE

in h

in VZE

in h

in h

in h

n

01 – Mitte

4

46

495

10,8

62,2

1.679,4

9,42

254,3

71,62

1.933,7

3,39

3,91

1,56

02 – Friedrichshain-Kreuzberg

2

24

238

9,9

37,35

1.008,5

5,71

154,2

43,06

1.162,6

4,24

4,88

1,79

03 – Pankow

5

53

493

9,3

64,55

1.742,9

7,38

199,3

71,93

1.942,1

3,54

3,94

1,36

04 – Charlottenburg-Wilmersdorf

2

22

232

10,5

29,5

796,5

2,86

77,2

32,36

873,7

3,43

3,77

1,47

05 – Spandau

2

15

173

11,5

21,83

589,4

4,07

109,9

25,9

699,3

3,41

4,04

1,73

06 – Steglitz-Zehlendorf

2

25

207

8,3

34,96

943,9

4,17

112,6

39,13

1.056,5

4,56

5,10

1,57

07 – Tempelhof-Schöneberg

3

25

287

11,5

35,25

951,8

5,23

141,2

40,48

1.093,0

3,32

3,81

1,62

08 – Neukölln

6

76

786

10,3

93,31

2.519,4

7,45

201,2

100,76

2.720,5

3,21

3,46

1,33

09 – Treptow-Köpenick

3

38

423

11,1

51,15

1.381,1

4,77

128,8

55,92

1.509,8

3,26

3,57

1,47

10 – Marzahn-Hellersdorf

4

83

962

11,6

100,64

2.717,3

9,19

248,1

109,83

2.965,4

2,82

3,08

1,32

11 – Lichtenberg

4

62

652

10,5

78,12

2.109,2

6,87

185,5

84,99

2.294,7

3,24

3,52

1,37

12 – Reinickendorf

3

34

339

10,0

43,17

1.165,6

7,28

196,6

50,45

1.362,2

3,44

4,02

1,48

Berlin

40

503

5.287

10,5

652,03

17.604,8

74,4

2008,8

726,43

19.613,6

3,33

3,71

1,44

Die 186,35 VZE für A/E-Stunden an Sonderschulen verteilen sich in den zeitlich relevanten Positionen wie folgt:

Tabelle 3:

Schulbezogene Anrechnungsstunden der Lehrkräfte in VZE an allen Sonderschulen

Schulleiter/-in

43,0

Konrektor/-in

9,1

Zweite/r Konrektor/-in

2,9

Entlastungskontingent = 0,5 % der anerkannten Unterrichtsstunden

46,3

Summe in VZE

101,3

Summe in h

2.736,7

Beratende diagnostische Aufgaben

67,6

Koordination Feststellungsverfahren und Vorklärung

7,3

Summe in VZE

74,9

Summe in h

2.022,6

Im Zuge einer Umgestaltung der Berliner Schullandschaft hin zu einem flächendeckenden Gemeinsamen Unterricht würden einige dieser Anrechnungsgründe entfallen und ebenfalls für die Unterstützung im Unterricht zur Verfügung stehen, vor allem die des oberen Teils der Tabelle 3. Aus diesem Grund wurde in Tabelle 1 und 2 die Anzahl der Wochenstunden pro Schüler/in auch inklusive der Anrechnungsstunden betrachtet..

Neben Lehrkräften ist an den Berliner Sonderschulen weiteres pädagogisch geschultes Personal tätig. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Stellen an den verschiedenen Sonderschularten sowie die Verteilung der Stellen auf die unterschiedlichen Berufsfelder.

Tabelle 4:

Weiteres pädagogisches/unterstützendes Personal an Sonderschulen (neben den Lehrkräften), bezogenen auf die versch. Förderschwerpunkte, in VZE[11]

Schule mit Förderschwerpunkt Hören

23,59

Schule mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung[12]

195,71

Schule mit Förderschwerpunkt Sehen

43,10

Schule mit Förderschwerpunkt Sprache

92,12

Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung"

494,88

Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen"

106,03

Summe

961,43

Diese verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Berufsfelder:

Tabelle 5:

Pädagogisches und unterstützendes Personal nach Berufsbildern, in VZE[13]

Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung"

Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen"

Gesamtergebnis an allen Sonderschulen

Päd. Unterrichtshilfe (PU)/ Päd. Mitarbeiter/in (PM)

292,81

2,00

326,45

Stützpädagog/-innen[14]

7,04

13,33

39,96

Erzieher/-innen

31,77

79,87

303,00

Betreuer/-innen 135,60

0,48

221,20

Internats-Leiter/-innen

0,97

Koord. Erzieher/-innen

0,71

7,00

20,34

abgeordnete Erzieher/-innen[15]

5,66

3,34

13,70

abgeordnete Betreuer/-innen

21,33

33,84

Stellen
insgesamt (in VZE)

494,88

106,03

961,43

Stellen
insgesamt (in h)
[16]

18.935,8

4.016,95

36.568

Stunden pro Kind (in h)

10,2

0,8

3,0

Einzelfallhelfer und Schulhelfer werden nicht mit berücksichtigt.

B Modellvorschlag für finanzierbare flächendeckende gemeinsame Erziehung

Ausgehend von den bisher für die sonderpädagogischen Förderung vorhandenen Ressourcen (Sonderschulen und GU) soll in der Folge ein Konzept skizziert werden, wie auf dieser Grundlage Personal für die sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen zur Verfügung gestellt werden kann.

Ziel dieser Vorlage ist es, im Land Berlin durch den Verzicht auf individuelle Feststellungsverfahren in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung (Verhalten) und Sprache (LES) – unter der Voraussetzung, dass keine Schüler auf Sonderschulen LES überwiesen werden – zu einer realistischen Kosteneinschätzung für einen konsequente Umsetzung des im Berliner Schulgesetz implementierten Grundgedankens des Gemeinsamen Unterrichts zu kommen. Das kann durch eine festgelegte Quote bezogen auf den Altersjahrgang [17] realisiert werden.

Entwicklung im Land Berlin

Im Schuljahr 2007/08 erhalten 7,00% aller an allgemein bildenden öffentlichen Schulen [18] unterrichteten Schüler/-innen (Kl. 1-10) sonderpädagogische Förderung (S+GU)[19] . Der Anteil ist in den letzten 10 Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Quote von 7,0% liegt deutlich höher als im Bundesdurchschnitt (5,8%), jedoch gleich auf mit Bremen (7,0%) und unter Hamburg (7,66%) (vgl. Tabellenteil im Gutachten Klemm/Preuss-Lausitz auf der Grundlage der KMK-Statistik 2008).

Bei den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung / Verhalten und Sprache (LES) liegt die Quote im Land Berlin bei 5,34%, in den übrigen FöS zusammen bei 1,66%.

Der relative Anstieg der Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderung in den vergangen Jahren kann u.a. durch folgende zwei Gründe bedingt sein:

a) Der Anteil von Schüler/-innen, die zusätzlichen (sonderpädagogischen) Förderbedarf haben, ist aufgrund der sozialen Verschärfung von Armut im Land Berlin gestiegen. Diese Annahme kann allerdings weder bewiesen noch widerlegt werden, da es in mehreren Förderbereichen keine „objektiven" Merkmale des sonderpädagogischen Förderbedarfs gibt; das belegen nicht zuletzt die stark variierenden Anteile innerhalb der Förderbereiche (selbst bei Schüler/-innen mit Förderbedarf „geistige Entwicklung") zwischen den Bundesländern.

b) Der absolute Schülerrückgang in den allgemeinen Schulen ist deutlich höher als der Rückgang der Schüler/-innen in Sonderschulen. Dadurch steigt der relative Anteil der SEN (vgl. Tabelle 6). Während die Schulplätze in den Sonderschulen größtenteils erhalten bleiben, steigen die Zahlen im GU, weil Eltern immer häufiger gemeinsame Erziehung wünschen.

Tabelle 6:

Entwicklung der Quote sonderpädagogischer Förderung im Land Berlin zwischen 1997 und 2008

Ist 1997/98

Ist 2006/07

Prognose 2015/16

Veränderung 1997/08 auf 2006/07

Alle Schüler/-innen Kl. 1-10

395.000

313.000

286.430

– 20,9%

SEN (nur S)

13.000

12.370

10.070

– 4,8%

SEN (nur GU)

5.130[20]

6.550

?

+ 27,7%

Modellannahmen (Parameter):

  1. Es wird davon ausgegangen, dass für 6,5% aller Schüler/-innen (Kl. 1-10) sonderpädagogische Unterstützung vorgehalten wird[21] . Differenziert wird in zwei Gruppen: für LES 4,5%; für die übrigen SEN: 2,0%.
  2. Über alle Schüler/-innen wird ein Faktor x in sonderpädagogischen Stunden gerechnet. Hier wird vorgeschlagen, allen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (alle Förderschwerpunkte) im GU und in Sonderschulen 4 Stunden sonderpädagogische Förderung anzuerkennen.. Die in den Sonderschulen vorhandenen weiteren personellen Ressourcen für Betreuung und Unterstützung werden bei GU mit verlagert.
  3. Eine spätere Differenzierung der Ausstattung für die Einzelschulen nach sozialen und regionalen Unterschieden, die sich an definierbaren Sozialindikatoren misst, ist erforderlich. Für Bremen und Hamburg liegen solche ausgewiesenen Indikatoren pro Schule vor.
  4. Für LES wird zur Erhebung des Bedarfs keine Feststellungsdiagnostik mehr durchgeführt. Der Stundenanteil für vorzuhaltende sonderpädagogische Fördermöglichkeiten wird gem. der gesamten Schülerzahl einer Schule errechnet. Zugleich wird schulinterne Förderdiagnostik mit Rechenschaftslegung eingeführt.
  5. Es werden keine Schüler/-innen in LES mehr den Sonderschulen zugewiesen. Das entsprechende Personal wird jahrgangsweise in die allg. Schulen nach dem Rechenmodell verlagert. Über den Zeitpunkt der Schließung der LES-Schulen bzw. ihre Umwandlung in Regelschulen entscheidet der Schulträger im Einvernehmen mit der zuständigen Senatsverwaltung.
  6. Für alle übrigen SEN (geistige Entwicklung, Sinnesbehinderungen, körperliche und motorische Entwicklung) gilt das uneingeschränkte Recht der Kinder auf integrative Unterrichtung und Erziehung – ohne Haushaltsvorbehalt! Es bleibt es bei der Feststellungsdiagnostik . Dabei ist zu beachten, dass es keine Verschiebungen aus dem Grenzbereich SEN Lernen und SEN „Geistige Entwicklung" zugunsten eines Anwachsens der letzteren Zuordnung gibt.
  7. Die „demografische Rendite" bei sinkenden Schülerzahlen wird zur dringend notwendigen Verbesserung der Ausstattung vor allem in den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung (Verhalten) genutzt.

Tabelle 7:

Sonderpädagogikstellen für Schulen Kl. 1-10 des Landes Berlin am Beispiel des Schj. 2007/08 (ohne weiteres Personal wie PU, Erzieher, Betreuer usw.) [22]

Kl. 1-6

Kl. 7-10

Summe Kl. 1-10

Alle Schüler/-innen Kl. 1-10

161.094

103.882

264.976

Alle SEN gemäß 6,5% Quote

10.471

6.752

17.223

mal 4 h sonderpäd. Lehrkraft (6,5%)

41.884 h

27.009 h

68.894 h

Lehrkräfte in VZE (6,5% Quote)

1.551 VZE

1.000 VZE

2.552 VZE

SEN LES, gemäß 4,5% Quote

7.249

4.675

11.924

mal 4 h sonderpäd. Lehrkraft (4,5%)

28.996 h

18.700 h

47.696 h

Lehrkräfte in VZE (4,5 % Quote)

1.074 VZE

693 VZE

1.767 VZE

Lehrkräfte in VZE (2,0% Quote)

477 VZE

307 VZE

785 VZE

VZE = 27 h

Zur Erläuterung: Im Land Berlin werden nach dieser Rechnung für die Klassen 1-10 an alle Bezirke 2.552 VZE Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung benötigt , davon alleine 1.551 VZE für die Klassen 1-6.

Von Gesamtpool werden 1.767 VZE an die einzelnen Bezirke entsprechend ihrer gesamten Schülerzahl verteilt. Die Schulaufsicht verteilt entsprechend an die einzelnen Schulen. Die restlichen 785 VZE[23] werden über Feststellungsdiagnostik für die Förderschwerpunkte „Geistige Entwicklung", körperliche und motorische Entwicklung, Sinnesbehinderungen und Autismus verteilt, wobei die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ihr Kind integrativ oder an einer Sonderschule unterrichtet werden soll. Danach gehen die Ressourcen an die entsprechende Schule.

Der im Modell (6,5%) für das laufende Schuljahr berechnete Gesamtbedarf von 2.552 VZE kann verglichen werden mit den gegenwärtigen Ausstattungen:

1.784 VZE sind in den Sonderschulen vorhanden (1.609 VZE im Unterricht, 176 als schuleigene Anrechnungs-VZE) (vgl. Tab. 2). Im GU (gedeckelt seit 2004): Für die Schulanfangsphase SAPh stehen 282 VZE zur Verfügung. 734 VZE werden für GU für die allgemeinen Schulen über die Bezirke zugewiesen. Im Pool („Dispositionsmittel") sind weitere 240 VZE vorgesehen, die allerdings auch für sog. Temporäre Lerngruppen und damit für Sonderschulgruppen – auch in Sonderschulen – verwendet werden können. Die nach unserem Rechenmodell 500 VZE, die mehr zur Verfügung stehen, werden genutzt, um die dringend erforderliche Ausstattungsverbesserung im Bereich LES zu erreichen und zugleich die Kosten aufzufangen, die dadurch entstehen, dass die integrierten SEN-Kinder zugleich Regelschüler sind mit einem „normalen" Ausstattungsfaktor.[24]

Darüber hinaus sollten analog die anderen personellen Ressourcen aus den Sonderschulen (vgl. Tab. 5) zur Verfügung gestellt werden. Diese zusätzlichen Stellen sind bisher überwiegend an Sonderschulen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung" und „Körperlich/motorische Entwicklung" verortet. Es ist sicherzustellen, dass diese Ressourcen unabhängig vom Ort sonderpäd. Förderung zur Verfügung stehen.

Für die Sonderschulen „Lernen", „Sprache" und „em-soz-Entwicklung" stehen 204 VZE zur Verfügung, die dann ebenfalls den allgemeinen Schulen bedarfsgerecht zugewiesen werden sollten.

Folgen der Modellrechnung für die Bezirke

Im Folgenden soll an vier ausgewählten Bezirken gezeigt werden, was der hier vorgelegte Vorschlag konkret bedeuten könnte. Exemplarisch wurde das Schj. 2007/08 zugrunde gelegt.

Tabelle 8:

Ausstattung der Grundschulen am Beispiel von vier Bezirken

Reinickendorf

Klasse 1-6

Spandau

Klasse 1-6

Treptow-Köpenick

Klasse 1-6

Tempelhof-Schöneberg Klasse 1-6

N alle Schüler/-innen in GS + S (= 100%)

13.954

(13.642+312)

11.573

(11.440+133)

10.147

(9.713+434)

15845
(15687+158)

Alle SEN gemäß 6,5% Quote

907

752

660

1030

Nur SEN LES gemäß 4,5% Quote

628

521

457

713

mal 4 h sonderpäd. Lehrkraft (6,5%)

3.628

3.009

2.638

4120

Lehrkräfte in VZE (6,5% Quote) für alle SEN

134

111

98

153

Lehrkräfte in VZE (4,5 % Quote) nur für SEN LES

93

77

68

106

GS = Grundschule (einschl. jetzige GU-Schüler/-innen)[25] ; S = Sonderschule

Erläuterung :

Für den Primarbereich erhielte Reinickendorf im Schj. 2007/08 insgesamt 134 VZE à 27 h Sonderpädagogik, wobei 93 Stellen für den Bereich LES direkt an die 32 Grundschulen gemäß ihrer gesamten Schülerzahl verteilt würden (differenziert nach Sozialindikatoren). Da Reinickendorf 32 Grundschulen hat, entfielen pro Grundschule im Schnitt für den Bereich LES 93: 32 = 2,9 VZE .

Für Treptow-Köpenick errechnen sich 98 VZE, darunter 68 VZE für den Bereich LES.

Das ist natürlich nur ein Gesamtdurchschnitt, da die Schülerzahl variiert. Da der Bezirk 2725 Grundschulen hat, errechnen sich pro Grundschule im Schnitt 68: 25 = 2,7 VZE.

Für Spandau errechnen sich 111 VZE, wobei an die 29 GS 77 VZE verteilt würden. Das wären pro Grundschule im Schnitt 2,7 VZE.

An den 35 Grundschulen in Tempelhof-Schöneberg würden die 106 VZE in durchschnittlich 3 VZE pro Schule verteilen.

Die Ressourcen für die Förderschwerpunkte „Geistige Entwicklung", „Sehen", „Hören" und „Körperlich/motorische Entwicklung" oder „Autismus" ( in Rei: 41 VZE, in Tr-Kö 30 VZE, Spandau: 34 VZE) im Primarbereich werden durch individuelles Feststellungsverfahren entweder an die allg. Schulen vergeben, wenn durch die Erziehungsberechtigten GU gewünscht wird, oder den entsprechenden Sonderschulen zugeordnet.

Analog kann für die Sekundarstufe I vorgegangen werden.

Tabelle 9:

Ausstattung für die Sekundarstufe am Beispiel von vier Bezirken[26]

Reinickendorf

Kl. 7-10

Spandau

Kl. 7-10

Treptow-Köpenick

Kl. 7-10

Tempelhof-Schöneberg Kl. 7-10

N Schüler/-innen Sek I + S (= 100%)

10.338

(9937+401)

8.600

(8404+196)

5.863

(5577+286)

10753

(10506+247)

Schüler/-innen SEN (6,5% Quote)

672

559

381

699

Schüler/-innen SEN LES (4,5% Quote)

465

387

264

484

mal 4 h sonderpäd. Lehrkraft (6,5%)

2.688 h

2.236 h

1.524 h

2.796

Lehrkräfte in VZE (6,5% Quote)

100

83

56

104

Lehrkräfte in VZE (4,5 % Quote)

69

57

39

72

Beispiel einer Grundschule

Eine 3-zügige Grundschule mit 18 x 24 Schüler/-innen[27] (= 432 Schüler/-innen) erhält nach diesem Verfahren für (aufs Jahr gerechnet) 4,5% (= 19,4 Schüler/-innen) sonderpädagogische Mittel ohne individuelle Feststellungsverfahren, das sind x 4 h = 77,6 h: 27 = 2,87 VZE . Sie dienen der flexiblen Förderung im Bereich LES und können auch weit mehr als die fiktiven 19,4 Schüler/-innen erreichen. Rechenschaftslegung erfolgt durch die an der GS fest angebundenen Sonderpädagog/-innen. Sie bilden ein Unterstützungs-Center [28] (vgl. BLZ 12/08), das der Schulleitung zugeordnet ist. Weitere sonderpäd. Mittel kommen hinzu, wenn Schüler/-innen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung", „Sehen", „Hören" und „körperliche und motorische Entwicklung" oder „Autismus" integriert werden.

Beispiel einer Sekundarschule

Eine 5zügige Sekundarschule (Gesamtschule) mit einer Durchschnittsfrequenz von 25 Schüler/-innen[29] hat 5 x 4 x 25 = 500 Schüler/-innen. 4,5% = 22,5. Bei 4 h pro Schüler/-in ergeben sich als Basisausstattung 90 h = 3,33 VZE Sonderpädagogik für die Bereiche LES. Ansonsten Verfahren wie unter Grundschule.

C Ergebnis

Die Analyse ergab, dass es keine finanziellen Gründe gegen eine flächendeckende Umsetzung des GU gibt. Es ist eher so, dass dadurch die notwendige Verbesserung der sonderpädagogischen Ausstattung erreicht werden könnte. Einspareffekte durch wohnortnahe Integration führen für die Schulträger – statt hoher Beförderungskosten zu entfernteren Sonderschulen und Einsparungen im Betrieb getrennter Sonderschulen – zu finanzieller Entlastung. Diese Ressourcen könnten beispielsweise eingesetzt werden, um andere Schwerpunkte der avisierten Schulreform zu berücksichtigen. Dazu gehört auch die Frage, ob Sonderschulgebäude möglicherweise für die geplante Schulreform (z. B. integrierte Sekundarschulen) genutzt oder sie selbst in solche allgemeinen Schulen umgewandelt werden könnten.

Anzumerken bleibt, dass die obige Erfassung nur die Personalkosten berücksichtigt, die im Zusammenhang mit dem GU von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entstehen. Eine weitergehende Betrachtung der gesamtgesellschaftlichen Folgekosten , die die Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen an Sonderschulen nach sich zieht kann und soll an dieser Stelle nicht erfolgen. Ebenfalls wird keine Auflistung der notwendigen Mittel für die Integration in das Arbeitsleben und das Gemeinwesen erstellt.

Das vorgestellte Konzept zeigt auf, dass die notwendigen Ressourcen für flächendeckende gemeinsame Unterrichtung und Erziehung vorhanden sind. In der Phase der konsequenten Umsteuerung ist natürlich zu berücksichtigen, etwa beim Wegfall von Schulleitungsstellen, dass persönliche Statusrechte gesichert bleiben – wie dies auch im Zuge der gegenwärtig geplanten Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen gilt. Das ist jedoch ein Übergangsphänomen, das nichts an der grundsätzlichen Aussage dieser Analyse ändert.

Für die Umsetzung eines solchen Konzepts ist ein politischer Wille und das kooperative Handeln aller Akteure nötig – Eltern und ihre Kinder, Lehrkräfte und ihre Vertreter, Bezirke und ihre Verwaltungen, Parteien und ihre Bezirks- und Landesvertreter, und nicht zuletzt die zuständige Senatsverwaltung und ihre politischen Verantwortlichen und Fachleute.

Ein Konzept für den flächendeckenden Gemeinsamen Unterricht der Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen muss Teil der allgemeinen Schulreform werden. Sie darf nicht abgekoppelt und auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden!

Literatur

Bless, G.: Zur Wirksamkeit der Integration. Bern, Stuttgart, Wien 1995.

Hildeschmidt, A. / Sander, A.: Zur Effizienz der Beschulung so genannter Lernbehinderter in Sonderschulen. In: Eberwein, H. (Hrsg.):Lernen und Lernbehinderungen. Weinheim und Basel 1996, 115-134.

Klemm, K. /Preuss-Lausitz, U.: Gutachten zum Stand und zu den Perspektiven der sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Stadtgemeinde Bremen. Essen und Berlin Juli 2006 (www.ewi-tu.berlin.de – Downloadbereich).

KMK: Statistische Veröffentlichungen, Nr. 185: Sonderpädagogische Förderung in Schulen 1997-2006. Bonn April 2008.

Preuss-Lausitz, U.: Nachhaltige Finanzierung für alle Schulen. In: Berliner Lehrerzeitung 12/2008, 11-12.

Preuss-Lausitz, U.: Kosten bei integrierter und separater sonderpädagogischer Unterrichtung. Frankfurt/M: Max-Traeger-Stiftung 2000. Zusammenfassend in: Ders.: Untersuchungen zur Finanzierung sonderpädagogischer Förderung in integrativen und separaten Schulen. In: Eberwein, H./Knauer, S. (Hrsg.): Integrationspädagogik, 6. Aufl., Weinheim und Basel 2002, 514-524.

SenBWF: Referat I E – Bildungsstatistik – Prognose

Wocken, H.: Fördert Förderschule? Eine empirische Rundreise durch Schulen für „optimale Förderung". In: Demmer-Dieckmann, I. / Textor, A. (Hrsg.): Integrationsforschung und Bildungspolitik im Dialog. Bad Heilbrunn 2007. 35-60.


[2] Früher: Verhaltensauffällige Schüler/-innen

[3] Berücksichtigung finden nur öffentliche Schulen. Für die sieben Sonderschulen in freier Trägerschaft (649 Schüler/-innen) stehen keine Daten zu Lehrkräften zur Verfügung.

[4] A/E = Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden. Ein Überblick über die zeitlich umfangreichsten A/E-Gründe gibt Tabelle 3.

[5] PM = Pädagogische/r Mitarbeiter/-in; PU = Pädagogische Unterrichtshilfe.

[6] Berlinspezifischer Schulabschluss für Schüler/-innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen.

[7] Daneben gibt es persönliche Ermäßigungsstunden, etwa für Altersermäßigung, Schwerbehinderung. Diese werden hier nicht berücksichtigt, da sie für die Umsteuerung des Doppelsystems irrelevant sind.

[8] Dies beinhaltet neben dem Unterricht gem. Stundentafel in den Klassen auch alle zusätzlichen Fördermaßnahmen durch Lehrkräfte (Sprachförderung, Hausunterricht, zusätzlicher Unterricht nach § 17 VO Sonderpädagogik).

[9] Eine VZE wird mit 27 Unterrichtsstunden gerechnet.

[10] Nicht einzeln aufgeführt sind die Schule für Kranke, eine kombinierte Schule mit Förderschwerpunkt Sprache und körperliche und motorische Entwicklung sowie zwei Autismus-Schulhort-Projekte.

[11] Für dieses Personal gelten unterschiedliche Wochenarbeitszeiten zwischen 38h und 40h.

[12] Die einzige gemeinsame Sonderschule für „Sprache" und „körperliche und motorische Entwicklung" wird hier mit allen Stellen unter „Schule mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung" geführt.

[13] Stellen der Schulsozialarbeit sind hier nicht ausgewiesen.

[14] Erzieher/-innen mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation.

[15] Diese Stellen sind aus dem Zentralen Stellenpool abgeordnet. Gleiches gilt für die abgeordneten Betreuer/-innen.

[16] Erzieher/-innen: 38h, Betreuer/-innen: 37h, Sozialarbeiter/-innen: 37h, PU – West (Ort der Schule): 38,5h, PU – OST: 40h.- Im Schnitt ergibt sich in Tab. 5 als durchschnittlicher Stundenanteil in den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 38,26 h, in den Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen 37.88 h, in den Schulen aller Förderschwerpunkte im Schnitt 38,04 h.

[17] Vgl. auch das Gutachten für Bremen von Klaus Klemm und Ulf Preuss-Lausitz, 2008.

[18] In Bezug auf die in öffentlichen Schulen unterrichteten Schüler/innen. Da in den privaten Schulen im Land Berlin i.d.R. kein GU durchgeführt wird (und wenige S angeboten werden), werden als Bezugszahl die öff. unterrichteten Schüler gewählt. Auf das Problem der (weitgehend fehlenden) gemeinsamen Erziehung in Privatschulen soll hier nur verwiesen werden. Daten berechnet nach KMK in Klemm/Preuss-Lausitz 2008

[19] SEN = Students with special educational needs = Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

[20] Für 1999; vgl. KMK 2008, 54.

[21] Dies ist eine reine Planzahl, denn es wird vorgeschlagen, dass die den Schulen zugeordnete Personalressource mehr Schüler/-innen erreicht und nicht über das ganze Schuljahr auf ein bestimmtes Kind (bzw. eine Klasse) fixiert bleibt (finnisches Modell). Auf diese Weise könnten flexibel bis zu 20% aller Schüler zeitweilig diese sonderpädagogische Förderungsressource in Anspruch nehmen.

[22] Der Bedarf für die Sek II einschließlich der beruflichen Schulen ist hier nicht berücksichtigt.

[23] Diese 785 VZE gehen über die derzeit vorhandenen 756,4 VZE an den übrigen Sonderschulen hinaus (vgl. Tabelle 1).

[24] Z.B. haben Grundschüler/-innen einen individuellen Rechenfaktor je nach Schuljahr von 1,00 bis 1,292, Hauptschüler von 1,579 bis 1,292. Dieser Faktor ist jedoch bei den bisherigen integrierten rd. 6.000 SEN-Schüler/innen, da sie Regelschüler sind, den Schulen zugeordnet, aber nicht mit sonderpädagogischen (knappen) Ressourcen in Beziehung gesetzt worden.

[25] Die Schüler/-innen der Klassen 5 und 6 der grundständigen Gymnasien werden hier bei den Grundschulen mitgezählt.

[26] Daten für 2007/08

[27] 24 ist die Zahl der „Zumessungsrichtlinie" für die Ausstattungsberechnung pro Klasse in Grundschulen. Der AK Gem hält sie für überhöht und plädiert für eine Absenkung auf 22.- Die Durchschnittsfrequenz in Grundschulen liegt bei 23,4.

[28] Zum Modell des Unterstützungszentrums vgl. das Klemm/Preuss-Lausitz-Gutachten 2008 und in Kurzfassung den Beitrag Preuss-Lausitz in der BLZ 12/2008.

[29] Die Zahl der „Zumessungsfrequenz" ist für die Schulformen der Sekundarschule unterschiedlich und schwankt zwischen 19 und 29. Daher wird hier mit einem fiktiven Durchschnitt gerechnet. Integrationsklassen in der Sekundarstufe sollten nicht mehr als 24 Schüler/innen haben!

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